{"id":68,"date":"2016-11-30T18:40:25","date_gmt":"2016-11-30T17:40:25","guid":{"rendered":"http:\/\/192.168.0.6\/wordpress\/?page_id=68"},"modified":"2024-11-06T17:59:55","modified_gmt":"2024-11-06T16:59:55","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/notarzt-miesbach.spdns.de\/?page_id=68","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><strong>SATZUNG <\/strong><br \/>\n<strong>d e s <\/strong><br \/>\n<strong>F\u00f6rdervereins\u00a0 <\/strong><br \/>\n<strong>Notarztgruppe Schlierachtal &#8211; Leitzachtal e. V.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><em>\u00a7 1 Name, Eintragung, Sitz<\/em><br \/>\n(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen F\u00f6rderverein Notarztgruppe Schlierachtal &#8211; Leitzachtal.<br \/>\n(2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Miesbach eingetragen werden. Nach der Eintragung erh\u00e4lt er den Zusatz: &#8222;e. V.&#8220; (eingetragener Verein).<br \/>\n(3) Sitz des Vereins ist Hausham<br \/>\n(4) Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><em>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/em><br \/>\n(1) Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der Notarztversorgung (\u00e4rztlicher Notfallrettungsdienst) im Gebiet Schlierachtal-Leitzachtal. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung notwendiger Einrichtungen f\u00fcr die \u00e4rztliche Behandlung akut Erkrankter in Notf\u00e4llen (Notfallpatienten) und zur Rettung aus Lebensgefahr, von medizinischen Ger\u00e4ten und f\u00fcr diese F\u00e4lle speziell vorgesehenen Hilfsmitteln, Medikamenten, Diagnosehilfen u. \u00e4. sowie deren Ersatzbeschaffung.<br \/>\n(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke i. S. des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung 1977 (\u00a7\u00a7 51 &#8211; 68 A0).<br \/>\n(3) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n(4) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p><em>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/em><br \/>\n(1) Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.<br \/>\n(2) Die Mitgliedschaft ist nicht \u00fcbertragbar und nicht vererblich. Die Aus\u00fcbung der Mitgliedschaft kann nicht einem anderen \u00fcbertragen werden.<br \/>\n(3) Die Mitgliedschaft:. beginnt mit der Absendung der schriftlichen Aufnahmebest\u00e4tigung.<br \/>\n(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschlu\u00df oder Tod. Der Austritt ist schriftlich zu erkl\u00e4ren und kann nur jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n(5) Der Ausschlu\u00df aus dem Verein kann dann erfolgen, wenn das Mitglied wiederholt\u00a0gegen die Satzung versto\u00dfen hat, die Interessen des Vereins nach au\u00dfen nicht\u00a0vertritt sowie gegen Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Vereinsorgane verst\u00f6\u00dft. Der\u00a0Ausschlu\u00df erfolgt durch Beschlu\u00df des Vorstands.<\/p>\n<p><em>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge, Spenden<\/em><br \/>\n(1) Die Finanzierung des Vereinszwecks erfolgt durch Beitr\u00e4ge und Spenden.<br \/>\n(2) Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden durch den Vorstand festgesetzt.<br \/>\n(3) Dar\u00fcberhinaus werden die Zwecke des Vereins durch frriwilliqe Beitr\u00e4ge und\u00a0 Spenden erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p><em>\u00a7 5 Organe<\/em><br \/>\nOrgane des Vereins sind:<br \/>\na) der Vorstand;<br \/>\nb) die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><em>\u00a7 6 Vorstand<\/em><br \/>\n(1) Der Vorstand besteht mindestens aus drei Vereinsmitgliedern und zwar aus dem Vorsitzenden;<br \/>\nHerr B\u00fcrgermeister Jens Zangenfeind, Holz 94, 83734 Hausham<br \/>\n1. stellvertretenden Vorsitzenden;\u00a0\u00a0Dr. Florian Meier, 83714 Miesbach<br \/>\n2. stellvertretenden Vorsitzenden; Herr\u00a0Florian Gottstein, Leitnerstrsasse 5a, 83727 Schliersee<br \/>\nFinanzreferenten;\u00a0 Herrn Dr. med. univ. Sascha Dombrowsky,\u00a0Bahnhofstrasse 10,\u00a083727 Schliersee\u00a0 Der Finanzreferent ist zugleich Schriftf\u00fchrer.<br \/>\n(2) Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestellen.<br \/>\n(3)\u00a0Die Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von\u00a0 jeweils 2 Jahren in geheimer Wahl gew\u00e4hlt. S\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder bleiben\u00a0 auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist\u00a0 zul\u00e4ssig.<br \/>\n(4) S\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>\n(5)\u00a0 Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jedes\u00a0Vorstandsmitglied vertritt den Verein gemeinschaftlich mit einem anderen\u00a0Vorstandsmitglied. Abweichend hiervon vertreten der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeder f\u00fcr sich allein den Verein. Im Innenverh\u00e4ltnis ist der\u00a0 stellvertretende Vorsitzende nur bei Verhinderung des Vorsitzenden einzelvertretungsberechtigt.<br \/>\n(6) Dem Vorstand obliegt auch die Vereinsverwaltung. F\u00fcr die Beschlu\u00dffassung gelten\u00a0 die \u00a7\u00a7 28\/1 und 32 BGB. \u00fcber jede Vorstandssitzung ist ein Protokoll\u00a0zu f\u00fchren und\u00a0von den erschienenen Vorstandsmitgliedern\u00a0zu unterzeichnen.<\/p>\n<p><em>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/em><br \/>\n(1) Einmal im Jahr findet, eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Au\u00dfer ordentliche Mitgliederversammlungen erfolgen, wenn die Vorstandschaft dies f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.<br \/>\n(2) Die Mitgliederversammlung sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tages ordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Wochen einzuberufen. Die\u00a0 Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Werktages. Im Ladungsschreiben sind Zeit und Ort der Mitgliederversammlung zu\u00a0 bezeichnen.<br \/>\n(3) Die Tagesordnung wird vom Vorstand bestimmt. Antr\u00e4ge aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens 7 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung dem\u00a0 Vorstand schriftlich mit kurzer Begr\u00fcndung einzureichen. Der Vorstand entscheidet\u00a0nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen, ob fristgem\u00e4\u00df gestellte Antr\u00e4ge auf die Tagesordnung gesetzt werden. Sie m\u00fcssen es, wenn sie die Unterst\u00fctzung von mindestens\u00a0 einem Drittel der Vereinsmitglieder haben.<br \/>\n(4) Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\na) Entgegennahme und Genehmigung des schriftlichen Gesch\u00e4ftsberichtes des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses; Entlastung des Vorstandes.<br \/>\nb) Die Bestellung und Amtsenthebung der Mitglieder des\u00a0 Vorstandes.<br \/>\nc) Die Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer.<br \/>\nd) Die Beschlu\u00dffassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Auf l\u00f6sung des Vereins.<br \/>\ne) Die Beschlu\u00dffassung f\u00fcr die Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens sofern die jeweilige Anschaf rung einen Betrag\u00a0 von\u00a0\u20ac 1750,00\u00a0inkl. MWSt. \u00fcberschreitet. Andernfalls\u00a0obliegt die Entscheidungsbefugnis der Vorstandschaft.<br \/>\n(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Die Abstimmung erfolgt durch einfaches Handzeichen. Die\u00a0Mitgliederversammlung kann auch eine andere Art der Abstimmung beschlie\u00dfen. Ein\u00a0Antrag ist angenommen, wenn er einfache Stimmenmehrheit erh\u00e4lt. Stimmen\u00a0 gleichheit gilt als Ablehnung des Antrags. Ung\u00fcltige Stimmen bzw.\u00a0 Stimmenenthaltung werden nicht mitgez\u00e4hlt.<br \/>\n(6) F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen ist eine Stimmenmehrheit von drei Vierteln der\u00a0erschienenen, g\u00fcltig abstimmenden Mitglieder erforderlich. Soweit die\u00a0Satzungs\u00e4nderung auch eine \u00c4nderung des Vereinszwecks betrifft, ist die\u00a0Zustimmung aller Vereinsmitglieder erforderlich. Die in der Mitgliederversammlung\u00a0nicht anwesenden Mitglieder m\u00fcssen in diesem Falle nachtr\u00e4glich schriftlich zustimmen.<br \/>\n(7)\u00a0Die Mitgliederversammlung leitet der Vorsitzende, sofern die Versammlung nicht in\u00a0einfacher Mehrheit einen anderen Versammlungsleiter bestimmt. Der Versammlungsleiter hat das Hausrecht.\u00a0 \u00dcber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren, welches vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist. Jedes Mitglied erh\u00e4lt\u00a0eine Abschrift des Protokolls.<\/p>\n<p><em>\u00a78 Kassenpr\u00fcfung<\/em><br \/>\n(1) Die finanziellen und wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse des Vereins sind j\u00e4hrlich von zwei\u00a0Kassenpr\u00fcfern zu kontrollieren. Die Kassenpr\u00fcfer haben ihren Bericht der\u00a0 ordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen.<br \/>\n(2) Die Wahl der Kassenpr\u00fcfer erfolgt nach den f\u00fcr die Vorstandsmitglieder geltenden\u00a0 Bestimmungen. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p><em>\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/em><br \/>\n(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur beschlossen werden, wenn drei Viertel der Miglieder anwesend sind. Der Aufl\u00f6sungsbeschlu\u00df wird mit drei Viertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefa\u00dft.<br \/>\n(2) Soweit die einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlu\u00dff\u00e4hig ist, ist eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen und zwar sp\u00e4testens zwei Monate nach\u00a0der ersten Versammlung. Diese Versammlung ist dann unabh\u00e4ngig von der Zahl der\u00a0 Anwesenden beschlu\u00dff\u00e4hig (drei Viertel-Mehrheit der erschienenen Mitglieder).<br \/>\n(3) Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder\u00a0 die Liquidatoren.<br \/>\n(4) Bei Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall seinen bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen\u00a0dem Bayer. Roten Kreuz, Kreisverband Miesbach, zu. Dieser ist verpflichtet, das\u00a0Vereinsverm\u00f6gen\u00a0gleichm\u00e4\u00dfig an die Rot-Kreuz-Kolonnen im Schlierach tal-Leitzachtal zu verteilen, mit der Ma\u00dfgabe, es f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige und\u00a0 gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>SATZUNG d e s F\u00f6rdervereins\u00a0 Notarztgruppe Schlierachtal &#8211; Leitzachtal e. V. \u00a7 1 Name, Eintragung, Sitz (1) Der Verein f\u00fchrt den Namen F\u00f6rderverein Notarztgruppe Schlierachtal &#8211; Leitzachtal. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Miesbach eingetragen werden. Nach der Eintragung erh\u00e4lt er den Zusatz: &#8222;e. V.&#8220; (eingetragener Verein). 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